26.06.2019

Bundestag führt konkrete Organspende-Debatte

Kerstin Vieregge (CDU) engagiert sich für doppelte Widerspruchslösung

Welche Gesetzentwürfe gibt es?
Antrag des Ministers Jens Spahn, Doppelte Widerspruchslösung: Grundsätzlich sollen jedem Menschen in Deutschland nach seinem Tod Organe entnommen werden dürfen - außer er hat zeitlebens ausdrücklich erklärt, dass er das nicht möchte oder seine Angehörigen erklären nach seinem Tod, dass der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert habe, dass er das nicht möchte. So würde gewissermaßen jeder zum Organspender, außer er widerspricht.


Gegenantrag: dieser sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre bei Behördengängen auf das Thema angesprochen werden. Auch Hausärzte sollen ihre Patienten auf ihre Spendebereitschaft ansprechen. Der Gesetzentwurf sieht ein bundesweites Online-Register vor. Dort soll man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende nach dem Tod eintragen und auch ändern können. Bei dieser Idee müsste also weiterhin einer Spende zugestimmt werden.

Lesen Sie hier, wie Kerstin Vieregge, MdB sich zu dem Thema äußert.

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