21.11.2018

Komplette Weiterleitung der Integrationspauschale 2019 an die Kommunen

Anlässlich der Sitzung des Präsidiums des StGB NRW hat Minister Dr. Stamp ausgeführt, dass das Land nun doch die komplette Integrationspauschale für das Jahr 2019, die der Bund an das Land zahlt, an die Kommunen weiterleiten will. Dies sind 432,8 Mio. Euro und nicht nur die bisher vom Land in der Ergänzung zum Landeshaushalt 2019 angedachten 100 Mio. €.

Das Präsidium hat begrüßt, dass das Land nunmehr endlich die langjährige Forderung des Städte- und Gemeindebundes NRW erfüllt, die Integrationsmittel des Bundes vollständig an die Städte und Gemeinden weiterzuleiten. Die Integration findet vor Ort in den Städten und Gemeinden statt. Zugleich hat das Präsidium beschlossen, dass das Land gegenüber dem Bund die Zahlung einer Integrationspauschale auch für die Jahre nach 2019 einfordern muss. Der Bund hat derzeit die Zahlung der Integrationspauschale nur für das Jahr 2019 beschlossen. Die Kommunen sind aber darauf angewiesen, die Daueraufgabe der Integration auch verlässlich in der Zukunft finanziert zu bekommen. Zum derzeitigen Zeitpunkt geht die Geschäftsstelle davon aus, dass sich der Verteilungsschlüssel gemäß § 14a Abs. 2 des Integrations- und Teilhabegesetzes nicht verändern wird. Für die Haushaltsplanungen in den Städten und Gemeinden für das Jahr 2019 ist daher im Moment davon auszugehen, dass sich die Haushaltsansätze aus 2018 grob vervierfachen werden. Letztlich bleibt es dem Gesetzgeber vorbehalten, die genaue Ausgestaltung der Weitergabe der Mittel festzulegen. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung selbstverständlich wie gewohnt unverzüglich informieren. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände die als Anlage beigefügte Pressemitteilung veröffentlicht.

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